Man kann sowohl mit Erzeugungs- als auch mit Verbrauchszählpunkten gleichzeitig an 5 Energiegemeinschaften unterschiedlicher Art teilnehmen.
Laut § 111 Abs 8 ElWOG 2010 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig. Diese Mehrfachteilnahme ist ab 8. April 2024 möglich.
Ziel:
Möglichst viel an Verbrauch mit Energie aus den Energiegemeinschaften abdecken.
Möglichst viel an Erzeugung in die Energiegemeinschaft liefern.
Teilnahmefaktor in Prozent:
Jeder Verbraucher / jede Erzeugungsanlage gibt an wieviel Prozent des Verbrauchs / der Erzeugung zu den unterschiedlichen Gemeinschaften, an denen sie Teilnehmen, geht.
Der Teilnahmefaktor kommt auch bei einer Teilnahme an nur einer Energiegemeinschaft zur Geltung.
Bei der Zuteilung der Erzeugungsanteile wird der Verbrauch entsprechend dem Faktor berücksichtigt.
Teilnahmefaktor bei Teilnahme in einer Energiegemeinschaft:
Für neue und bestehende TeilnehmerInnen gilt Faktor 100%.
Teilnahmefaktor bei Teilnahme in beiden EGs:
Bei Anmeldung für die Mehrfachteilnahme in beiden unserer EGs-Regionale EG und BEG gilt vorläufig in der Testphase in desem Quartal:
Für Einspeiser bleibt es bei 100% in die jeweilige EG.
Für Abnehmer gilt 50:50 %, Regionale EG 50% und BEG 50%
Quelle: https://www.ebutilities.at/documents/Weg_Zur_Umsetzung_der_Mehrfachteilnahme.pdf
Wo sehe ich meinen Stromverbrauch von der EG?
In der Verbrauchsübersicht im eService Portal Netz OÖ ( https://www.netzooe.at/)
Begriffserklärung für Verbrauchsübersicht im eService Portal Netz OÖ
Wirkenergiewerte lt. Messung…..................................................Gesamtsromverbrauch im Zeitraum
Restnetzbezug Lieferung…................Der Anteil Strom den ich von meinem EVU*
bekommen habe
Anteil gemeinschaftliche Erzeugung...Was ich von der EG bekommen hätte können (Rechenwert)
Eigendeckung gemeinschaftliche Erzeugung…...........................................Was ich bekommen habe
Eigend. gem. Erzeugung aus erneuerbarer Energie...Eigendeckung aus nur "Erneuerbarer Energie"
* EVU = Energieversorgungsunternehmen
Unsere Energiegemeinschaft ist dem Umspannwerk Lambach zugeordnet. Wenn sie wissen wollen ob sie dazugehören können sie das durch eine kurze Anmeldung im "Netto Tool" von Netz OÖ herausfinden. https://netto.netzooe.at/
Wo ist die Energie Genossenschaft mit ihren zwei Energiegemeinschaften derzeit tätig ?
Der Tätigkeitsbereich der regionalen Energiegemeinschaft ist Wels Süd.
Eberstalzell
Steinerkirchen a. d. Traun
Fischlham
Edt bei Lambach
Bachmanning
Offenhausen
Lambach
Stadl-Paura
Neukirchen bei Lambach
Aichkirchen
Weiters Randbereiche von Gunskirchen, Steinhaus, Pettenbach und Pennewang
Zu welchem Umspannwerk gehört mein Netzanschluss ?
Genaue Zuordnung "Netto Tool" von Netz OÖ. siehe unter: https://netto.netzooe.at/
Der Tätigkeitsbereich der Bürgerenergiegemeinschaft ist Österreich, wobei unser Schwerpunkt in Oberösterreich liegt.
Nein, die EEG ist immer als zusätzlicher Stromlieferant zu sehen. Der bisherige Stromlieferant liefert Ihnen den Reststrom den die EEG nicht decken kann. Das gleiche gilt für Ihren Stromabnehmer der Ihren Überschussstrom abkauft. Falls die EEG Ihren eingespeisten Strom gerade nicht verbrauchen kann, wird dieser wie bisher an ihren Stromabnehmer verkauft.
Der Strompreis wird innerhalb der Energiegemeinschaft gemeinsam mit Produzenten und Konsumenten festgelegt – „Fair Trade“! Ziel ist es, den Arbeitspreis für den Konsument bei ca. 10 % unter dem jeweils marktüblichen Preis zu halten und den Einspeisetarif für Produzenten am Marktpreis zu orientieren! Das Netzentgelt ist um 28 % reduziert. Hauptzweck ist nicht die Gewinnerzielung!
Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die EGTAA liefern kann, dann beziehst du diese wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten. Du bekommst von uns den gerade vorhandenen 100 % regionalen Ökostrom aus der oben beschriebenen Region, das werden zwischen 30 % und 90 % ihres Strombedarfs sein.
Der Netzbetreiber erhält sowohl die an einem Verbrauchszählpunkt gemessenen Werte als auch die durch eine Erzeugungsanlage der Energiegemeinschaft eingespeisten und dem Verbrauchszählpunkt zugeordneten Mengen und ermittelt daraus den Saldo je Zählpunkt. Die Werte werden auch den jeweiligen Lieferanten zur Verfügung gestellt. Die Bilanzierung unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben und Marktregeln. Für alle Anlagen gilt die Verpflichtung, die Zuteilung der Energie basierend auf Viertelstundenwerten vorzunehmen, z.B. Smart Meter mit Opt-in, und über den Grenzwerten gem. § 17 Abs 2 ElWOG 2010 durch Lastprofilzähler. Es müssen jedenfalls gemessene Viertelstundenwerte vorliegen! Damit können die Messwerte viertelstundenscharf erfasst und der Bilanzierung zugrunde gelegt werden.
Die Netzgebühren werden wie bisher den jeweiligen Netzbenutzern verrechnet. Der Energiegemeinschaft selbst werden erst dann Netzgebühren verrechnet, wenn sie über einen eigenen Zählpunkt verfügt (z.B. Eigentümer einer Erzeugungsanlage ist).
Mit dem Beitritt zu einer Genossenschaft muss man Genossenschaftsanteile/Anteilscheine erwerben. Bei uns ist das Mindesterfordernis 1 Schein = 100 €. Ein Anteilschein ist eine Stimme in der jährlichen Generalversammlung. Das Anteilscheinkapital verwendet die eGen als Eigenmittel, um sich zu finanzieren und sich gegenüber den Banken gut zu positionieren. Durch diese Eigenmittel aus Anteilscheinen ist die eGen unter anderem in der Lage, die Srompreise im Marktvergleich sehr günstig zu halten. Beim Ausscheiden werden diese Scheine wie in der Satzung angegeben innerhalb einer Frist wieder zurückgezahlt.
Nein, der Stromkostenzuschuss ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Haushaltskundinnen und Haushaltskunden aus einem Stromlieferungsvertrag entstehen. Der Bezug aus der Energiegemeinschaft wird vom Stromkostenzuschuss nicht berührt.
Wer an einer Energiegemeinschaft teilnimmt, bekommt in jeder Viertelstunde, in der er/sie Energie verbraucht und die Erzeugungsanlage(n) der Energiegemeinschaft Energie produzieren, einen Anteil dieser erzeugten Energiemenge zugewiesen. Der Netzbetreiber zieht den Anteil vom Messwert des Smart-Meters ab und übermittelt diesen Wert an den Energielieferanten, so ergibt sich der Restnetzbezug vom Energielieferanten. Für diesen Restnetzbezug kommt der Stromkostenzuschuss wie bei allen anderen Haushalten zur Anwendung.
Die EEG plant Energieprojekte (z.B. PV-Anlagen, Prozesswärmenutzung, Speicheranlagen, uvm.) mit Bürgerbeteiligung zu verwirklichen!