Mehrfachteilnahme in unseren EGs möglich
Laut § 111 Abs 8 ElWOG 2010 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig. Diese Mehrfachteilnahme ist ab 8. April 2024 möglich.
Man kann sowohl mit Erzeugungs- als auch mit Verbrauchszählpunkten gleichzeitig an 5 Energiegemeinschaften unterschiedlicher Art teilnehmen.
Ziel:
Möglichst viel an Verbrauch mit Energie aus den Energiegemeinschaften abdecken.
Möglichst viel an Erzeugung in die Energiegemeinschaft liefern.
Teilnahmefaktor in Prozent:
Jeder Verbraucher / jede Erzeugungsanlage gibt an wieviel Prozent des Verbrauchs / der Erzeugung zu den unterschiedlichen Gemeinschaften, an denen sie Teilnehmen, geht.
Der Teilnahmefaktor kommt auch bei einer Teilnahme an nur einer Energiegemeinschaft zur Geltung.
Bei der Zuteilung der Erzeugungsanteile wird der Verbrauch entsprechend dem Faktor berücksichtigt.
Teilnahmefaktor bei Teilnahme in einer Energiegemeinschaft:
Für neue und bestehende TeilnehmerInnen gilt Faktor 100%.
Teilnahmefaktor bei Teilnahme in beiden EGs:
Bei Anmeldung für die Mehrfachteilnahme in beiden unserer EGs- Regionale EG und BEG gilt vorläufig in der Testphase in desem Quartal:
Für Einspeiser bleibt es bei 100% in die jeweilige EG.
Für Abnehmer gilt 50:50 %, Regionale EG 50% und BEG 50%
Quelle: https://www.ebutilities.at/documents/Weg_Zur_Umsetzung_der_Mehrfachteilnahme.pdf