Mehrfachteilnahme in unseren EGs möglich
Laut § 111 Abs 8 ElWOG 2010 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig. Diese Mehrfachteilnahme ist seit 8. April 2024 möglich.
Man kann sowohl mit Erzeugungs- als auch mit Verbrauchszählpunkten gleichzeitig an 5 Energiegemeinschaften unterschiedlicher Art teilnehmen.
Teilnahmefaktor bei Teilnahme in beiden EGs:
Bei Anmeldung für die Mehrfachteilnahme in beiden unserer EGs- Regionale EG und BEG.
Gilt nur für Teilnehmer die über das Umspannwerk Lambach versorgt werden in folgenden Eberstalzell, Steinerkirchen an der Traun, Fischlham, Edt bei Lambach, Stadl-Paura, Lambach, Offenhausen, Bachmanning, Neukirchen bei Lambach, Aichkirchen.
Sommerhalbjahr Mai - September TF: 30% REG : 70% BEG
Winterhalbjahr Oktober - April TF: 10% REG : 90% BEG
Ziel:
Möglichst viel an Verbrauch mit Energie aus den Energiegemeinschaften abdecken.
Möglichst viel an Erzeugung in beide Energiegemeinschaften liefern.
Teilnahmefaktor in Prozent:
Jeder Verbraucher / jede Erzeugungsanlage gibt an wieviel Prozent des Verbrauchs / der Erzeugung zu den unterschiedlichen Gemeinschaften, an denen sie Teilnehmen, geht.
Der Teilnahmefaktor kommt auch bei einer Teilnahme an nur einer Energiegemeinschaft zur Geltung.
Bei der Zuteilung der Erzeugungsanteile wird der Verbrauch entsprechend dem Faktor berücksichtigt.
Teilnahmefaktor bei Teilnahme in unseren Energiegemeinschaften:
Für neue und bestehende TeilnehmerInnen in einer, oder bei Mehrfachteilnahme in beiden EEGs gilt immer Faktor 100% des Gesamten Teilnahmefaktors.
Quelle: https://www.ebutilities.at/documents/Weg_Zur_Umsetzung_der_Mehrfachteilnahme.pdf