Tarife der Bürgerenergie Gemeinschaft (BEG)
Die Bürgerenergiegemeinschaft ist in ganz Österreich aktiv, wobei der Schwerpunkt in Oberösterreich liegt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Bürgerenergie Gemeinschaft:
- Zählpunktstandort in Österreich.
- Du musst dich nirgends abmelden: Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die EG liefern kann,
dann beziehst du diese wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten.
Das gleiche gilt für deinen aktuellen Stromabnehmer.
- Der Fairness halber müssen Einspeiser auch Abehmer sein.
Neuer Quartalstarif gültig ab 1.Juli
Einspeisevergütung:
Einspeiser erhalten 7,90 Cent netto/kWh, MwSt. Reverse Charge
Arbeitspreis:
Abnehmer bezahlen 11,90 Cent netto/kWh = 14,28 Cent brutto/kWh*
Bei der BEG gibt es keine Netzgebührermäßigung wie bei der regionalen Energiegemeinschaft
Die Netznutzungsgebühren und anderen Abgaben werden wie bisher von Netz OÖ direkt oder über den bisherigen Liferanten verrechnet.
Tarifbildung
Die Tarife werden vom Vorstand gemeinsam mit dem Preisbildungsausschuss bestehend aus Genossenschafts internen Vertretern von Strom-Produzenten und Strom-Abnehmern festgelegt. Wir orientieren uns am Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). Tarife gültig ab 1. April 24.
Wertsicherung der Tarife (Indexregelung):
Unsere Tarife sind wertgesichert und orientieren sich dabei am 3 Monatsdurchschnitt des ÖSPI (gewichteter Wert).
Ausgangsbasis = Durchschnitt aus den Monaten Oktober 2023, November 2023, Dezember 2023
Ausgangbasis 1. Jänner 2024 = Index 302,57 (errechneter 3 Monats Durchschnitt)
oespi_monatswerte.pdf (energyagency.at)
Strompreisindex: AEA - Österreichische Energieagentur (energyagency.at)
Jeweils am ersten eines jedes Quartals wird der ÖSPI Durchschnitt der vergangenen drei Monate errechnet. Die Tarifanpassung orientiert sich an der Indexveränderung des ÖSPI soweit
sich der errechnete Index gegenüber der Ausgangsbasis bzw. gegenüber der letzten Tarifanpassung verändert.
Die für ein neues Quartal gültigen Tarife werden jeweils vom Vorstand und dem Preisbildungsausschuss festgelegt. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 10% bleiben unberücksichtigt. Schwankungen der Indexzahl über 20% werden gedeckelt.
3 Monats ÖSPI - Veränderung des Preises erst ab:
10% nach oben, 10% nach unten und ist mit 20% nach oben und nach unten gedeckelt.
Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die EG liefern kann, dann beziehst du diese wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten.
Das gleiche gilt für deinen aktuellen Stromabnehmer.
Wenn die EG deinen eingespeisten Strom gerade nicht verbrauchen kann, wird dieser wie bisher von dir an deinen aktuellen Stromabnehmer verkauft.
Die Kosten pro Geschäftsanteil betragen 100,- Euro (nicht MwSt.-pflichtig).
Gilt für die Teilnahme in beiden Energiegemeinschaften.
Als Mitglied musst mindestens 1 Anteil erwerben - du kannst aber auch mehrere Anteile als zusätzliche Beteiligung und Förderung, an der EGTAA erwerben das verbessert die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Jeder Genossenschaftsanteil ist eine Stimme.
Eine Rechtsperson kann bis zu 10 Anteile, Gemeinden und KMUs können bis zu 50 Anteile erwerben.
Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft bekommst du deine Anteile innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist zurück.
Verwaltungskostenbeitrag pro Quartal von 7,5 Euro exkl. MwSt., 9 Euro inkl. MwSt. pro Zählpunkt.
Die einmaligen Einrichtungs- bzw. Änderungskosten (An-, Um- und Abmeldung) betragen 10,- Euro exkl. MwSt. pro Zählpunkt.
Die Rechnungslegung erfolgt quartalsmäßig - jeweils nach dem 15. des Quartal - Folgemonats.
Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Die Auszahlung der Gutschriften für Einspeiser ebenfalls nach dem 15. des Quartal - Folgemonats. Die BEG ist berechtigt Akontozahlungen zu verlangen (zu verrechnen).
Für Rücklastschrift (z.B. bei mangelnder Kontoabdeckung) müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro exkl. MwSt. einheben.
Raika Wels Süd, IBAN AT683477000005835855