Tarife der regionalen Energiegemeinschaft (REG)

Der Tätigkeitsbereich der regionalen EG umfasst die Kleinregion rund um das Umspannwerk Lambach mit folgenden Gemeinden: Eberstalzell, Steinerkirchen an der Traun, Fischlham, Edt bei Lambach, Stadl-Paura, Lambach, Offenhausen, Bachmanning, Neukirchen bei Lambach, Aichkirchen.


Voraussetzungen für die Teilnahme an der regionalen EG:

- Die Zählpunkt Zugehörigkeit zum Umspannwerk Lambach (7647) ist Voraussetzung,

  sichtbar auf der Rechung im eService Portal von Netz OÖ. oder unter https://netto.netzooe.at/netto

- Du musst dich nirgends abmelden: Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die EG liefern kann,

  dann beziehst du diese wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten.

  Das gleiche gilt für deinen aktuellen Stromabnehmer.

- Der Fairness halber müssen Einspeiser auch Abehmer sein.


Tarife für Quartal 1/2026

Wegen Überkapazitäten in der regionalen EG ist das Einspeisen derzeit nur in der BEG möglich, hat aber keine Nachteile da es ohnehin keine Leitungsgebührermäßigung für Einspeiser gibt. In der BEG benötigen wir derzeit viel Strom!

Einspeisevergütung:

Einspeiser erhalten 7,90 Cent netto/kWh, MwSt. Reverse Charge


Arbeitspreis:

Abnehmer bezahlen 10,25 Cent netto/kWh = 12,3 Cent brutto/kWh*

 

Endpreis: 7,68 Cent netto/kWh ergeben sich aus 10,25 Cent netto/kWh abzüglich einer Gebührenersparnis von rund 2,57 Cent/kWh netto. Diese setzt sich zusammen aus der 28%-Reduktion des Netznutzungs-Arbeitspreises sowie dem Wegfall von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag – jeweils nur für die innerhalb der regionalen EEG zugeordneten kWh. (Netzebene 7)

 

Die Netznutzungsgebühren und anderen Abgaben werden wie bisher von Netz OÖ direkt oder über den bisherigen Lieferanten verrechnet. Einspeiser haben keine Netzgebühr.

Einspeiser nehmen wir gerne, wen sie auch geleichzeitig Abehmer sind. 



Netzgebühr für Abnehmer um 28% reduziert und keine Abgaben pro kWh

  • Abgaben-Vorteil (nur für die EEG-kWh): Elektrizitätsabgabe + Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen

➡️ Bis zu 2,57 ct/kWh netto weniger
➡️ Bis zu 128,50 € pro Jahr bei 5.000 kWh EEG-Anteil

Neu 2026: Tabelle Abgaben und Leitungsgebühr-Ermäßigung 2026

Netzebene 7 (Niederspannung).


Tarifbildung

Die Tarife werden vom Vorstand gemeinsam mit dem Preisbildungsausschuss bestehend aus Genossenschafts internen Vertretern von Strom-Produzenten und Strom-Abnehmern festgelegt. Wir orientieren uns am Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI).

Wertsicherung der Tarife (Indexregeleung):

Unsere Tarife orientieren sich am 3 Monatsdurchschnitt des ÖSPI (gewichteter Wert).

Ausgangsbasis = Durchschnitt aus den Monaten Oktober 2023, November 2023, Dezember 2023

Ausgangbasis 1. Jänner 2024 = Index 302,57 (errechneter 3 Monats Durchschnitt)

oespi_monatswerte.pdf (energyagency.at)

Strompreisindex: AEA - Österreichische Energieagentur (energyagency.at)

 

Jeweils am ersten eines jedes Quartals wird der ÖSPI Durchschnitt der vergangenen drei Monate errechnet. Die Tarifanpassung orientiert sich an der Indexveränderung des ÖSPI soweit sich der errechnete Index gegenüber der Ausgangsbasis bzw. gegenüber der letzten Tarifanpassung verändert.

Die für ein neues Quartal gültigen Tarife werden jeweils vom Vorstand und dem Preisbildungsausschuss festgelegt. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 10% bleiben unberücksichtigt. Schwankungen der Indexzahl über 20% werden gedeckelt.

 

 3 Monats ÖSPI - Veränderung des Preises erst ab:

10% nach oben, 10% nach unten und ist mit 20% nach oben und nach unten gedeckelt


Du musst dich nirgends abmelden

Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die EG liefern kann, dann beziehst du diese wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten.

Das gleiche gilt für deinen aktuellen Stromabnehmer.

Wenn die EG deinen eingespeisten Strom gerade nicht verbrauchen kann, wird dieser wie bisher von dir an deinen aktuellen Stromabnehmer verkauft.


Dein Anteil an der Energie Genossenschaft

Die Kosten pro Geschäftsanteil betragen 100,- Euro (nicht MwSt.-pflichtig).

Gilt für die Teilnahme in beiden Energiegemeinschaften.

Als Mitglied musst mindestens 1 Anteil erwerben - du kannst aber auch mehrere Anteile als zusätzliche Beteiligung und Förderung, an der EGTAA erwerben das verbessert die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Jeder Genossenschaftsanteil ist eine Stimme.

Eine Rechtsperson kann bis zu 10 Anteile, Gemeinden und KMUs können bis zu 50 Anteile erwerben.

Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft bekommst du deine Anteile innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist zurück.



REG: Verwaltungskostenbeitrag seit 1.1.2026 abgeschafft !

Seit 1.1.2026 entfällt der Verwaltungskostenbeitrag von 7,50 Euro exkl. MwSt. pro Zählpunkt und Quartal.


Einrichtungskosten

 Seit 1.4.2026 entfallen die Einrichtungsgebühren. 


Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt quartalsmäßig - jeweils nach dem 15. des Quartal - Folgemonats.

Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Die Auszahlung der Gutschriften für Einspeiser ebenfalls nach dem 15. des Quartal - Folgemonats. Die Energiegenossenschaft ist berechtigt Akontozahlungen zu verlangen (zu verrechnen).


Zusätzliche Bankspesen

Für Rücklastschrift (z.B. bei mangelnder Kontoabdeckung) müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro exkl. MwSt. einheben. 


Unsere Bankverbindung:

Energie Genossenschaft Traun-Ager-Alm,  IBAN AT893477000005826359, Raika Wels Süd